Altgeräte-Entsorgung / Batteriegesetz (BattG)
Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung
Elektro-Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden!
Seit dem 24.03.2006 müssen alle Elektro-Altgeräte (einschließlich Kabel oder Batterien) einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Rückgabe ist für den privaten Haushalt bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei.
Die Adressen und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese Regelung gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte.
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an uns zurückgeben oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z. B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich abgeben. Sie können die Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Wir erstatten Ihnen auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterien.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
- durchgestrichene Mülltonne = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber